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von der industrie- und handelskammer für niederbayern in passau öffentliche bestellter und vereidigter sachverständiger für die bewertung von bebauten und unbebauten grundstücken

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Immobilienbewertungen

Die öffentlich Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel das nur an Fachleute mit herausragender Qualifikation vergeben wird.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf dem Gebiet der Immobilienbewertung besonders qualifiziert ist.

Um dieses Gütesiegel zu erhalten, müssen sich diese Fachleute einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen und sind zur ständigen Weiterbildung verpflichtet.

Dadurch unterscheiden sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von den übrigen Sachverständigen, die keine solche Qualifikation vorweisen können, da die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist.

Öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige sind darauf vereidigt, ihre Gutachten unabhängig und unparteiisch zu erstellen.

In vielen Bereichen des Geschäftslebens, der öffentlichen Institutionen und der Gerichte werden in der Regel Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen herangezogen.

Immobilienbewertungen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden benötigt bei:

Verkauf von Immobilien, um unabhängig den Verkehrswert fest zu stellen.

Kauf von Immobilien, um dem Käufer die Sicherheit zu geben, einen angemessenen Preis zu bezahlen.

Der Zugewinnermittlung im Scheidungsverfahren mit dem Sachverständigen als unparteiischen Schiedsgutachter.

Erbauseinandersetzungen mit einem Sachverständigen als unabhängigem Schlichter.

Der Beleihung von Immobilien. Hier sind die Sachverständigen anerkannte Fachleute.

dipl. ing. (fh)
max weber

architekt

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